Triggercontrol Carl Ahrens (»der Veranstalter«) bietet Schießveranstaltungen für Jedermann und Aus- und Weiterbildungen für Jäger, Sportschützen sowie berechtigtes Sicherheits- und Wachpersonal bzw. berechtigte Personen an. Mit der Buchung einer Veranstaltung oder einer Ausbildung (»Veranstaltung«) erkennen Sie diese AGB an. Eine Veranstaltung kann nur durchgeführt werden, wenn Sie diese AGB und die AGB der jeweiligen Schießanlage vor Beginn der Veranstaltung per Unterschrift akzeptieren.
1 Geltungsbereich
Die AGB regeln die Durchführung von Veranstaltungen durch Triggercontrol Carl Ahrens.
2 Vertragsabschluss
Sobald Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung ausdrücklich entschieden haben, ist Ihre schriftliche oder mündliche Zusage bindend. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter ist die Buchung abgeschlossen.
Die Buchung erfolgt für die jeweilige Anzahl an Personen; die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht personengebunden und daher übertragbar. Die Altersregelung (Punkt 7 dieser AGB) ist hierbei zu beachten.
3 Preise
Der Preis für die Veranstaltung oder den Gutschein wird vorher schriftlich vereinbart, vom Veranstalter bestätigt und ist bindend. Die Bezahlung der Veranstaltung erfolgt per Vorkasse / Überweisung. Eventuell während der Veranstaltung zugebuchte Extras müssen direkt bar in Euro bezahlt werden, es werden keine EC- oder Kreditkarten akzeptiert.
4 Rücktritt
Die Buchung kann jederzeit zurückgenommen werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich an info@triggercontrol.de gerichtet werden und ist nur nach Bestätigung des Veranstalters wirksam. Folgende Kosten fallen an bei Rücktritt:
– Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
– Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Gesamtpreises
– Bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Gesamtpreises
– Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Gesamtpreises
– Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises
Grundsätzlich haftet die buchende Person auch bei Gruppenveranstaltungen als Gesamtschuldner.
Die gebuchte Veranstaltung ist nicht personengebunden. Wenn bei Verhinderung Ersatz gefunden wird sodass die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann, bleibt das Fernbleiben für den Bucher kostenlos. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein.
5 Verspätetes Eintreffen, Vorzeitiger Abbruch
Die Veranstaltung findet zu den vorher fest vereinbarten Zeiten (Beginn und Ende) statt. Trifft der Kunde verspätet vor Ort ein, hat er kein Recht, die fehlende Zeit hinten an die Veranstaltung anzuhängen. Sollten in der verbliebenen Zeit das gebuchte Programm nicht ganz durchgeführt werden können, muss dennoch der komplette und vereinbarte Preis gezahlt werden. Sollte die verbleibende Restzeit weniger als 45 Minuten betragen kann die Veranstaltung grundsätzlich und auch verkürzt nicht mehr durchgeführt werden, der komplette und vereinbarte Preis ist zu bezahlen.
Beendet der Kunde die Veranstaltung auf eigenen Wunsch vorzeitig, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Erstattung des Gesamtpreises.
6 Alkohol, Drogen und psychisch bzw. physisch verändernde Medikamente
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur bei sichtbar klarem Bewusstseinszustand möglich. Die Teilnahme unter Drogen- Alkohol- oder bewusstseinsstörenden Medikamenteneinfluss ist nicht möglich, Es gilt bei Umgang mit Schußwaffen die 0,0 promille Regel. Bei Nichtbeachten wird die betreffende Person aus der Veranstaltung ausgeschlossen, der Gesamtpreises ist komplett zu entrichten.
7 Mindestalter
Großkaliberschießen ist nur für Erwachsene (ab 18 Jahre) möglich. Ihr Personalausweis/Reisepass ist zu der Veranstaltung mitzubringen. Mit der Buchung erklärt der Kunde, dass er sowie alle Teilnehmer über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Sollte eine minderjährige oder nicht geschäftsfähige Person unter Täuschung eine Veranstaltung buchen, findet diese nicht statt. Der Veranstaltungspreis ist trotz Versagung entsprechend der unter Punkt 4 genannten Regelungen zu entrichten.
8 Kündigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Gründe hierfür können z.B. sein:
– Person steht unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder hat geistige Einschränkungen
- Der Person wurde der Umgang mit Waffen gerichtlich untersagt
– Nichtbeachten der allgemein geltenden Sicherheitsregeln
– Nichtbeachten der Schießstandregeln
– Nichtbeachten der Anweisungen des Aufsichtspersonals
Der Gesamtpreis ist dennoch zu bezahlen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit oder technischen Problemen auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall entfällt die Pflicht, den Gesamtpreis zu zahlen. Im Voraus bezahlte Veranstaltungen werden bei Absage durch den Veranstalter aus o.a. Gründen erstattet, sofern kein für den Kunden akzeptabler Ersatztermin angeboten werden kann. Eine Erstattung von Reise- bzw. Anfahrtskosten, Hotel- und/oder Verpflegungskosten ist ausgeschlossen.
9 Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt stets auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters bzw. des Schießstättenbetreibers für Schäden aller Art egal aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen dem Veranstalter bzw. dem Schießstättenbetreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10 Datenschutz und Übermittlung personenbezogener Daten
Der Teilnehmer willigt in die Speicherung seiner personengebunden Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse ein. Zugleich willigt der Teilnehmer in die Übermittlung der vorgenannten personengebundenen Daten an die mit der Wahrnehmung waffenrechtlicher Aufgaben betrauten Ordnungsbehörden sowie an die Polizei oder sonstige Strafverfolgungsbehörden auf deren Anforderung hin ein. Ferner willigt der Teilnehmer in die Übermittlung der vorgenannten personenbezogenen Daten an die Betreiber der jeweiligen Schiessstätten, sofern dies nicht die Veranstalterin selbst ist, sowie an Versicherer der Veranstalterin oder der Schiessstätten, sofern dies für die Wahrnehmung der Aufgaben des Betreibers der Schiessstätte sowie des Versicherers erforderlich ist, ein. Speicherung und Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften. Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die ihn gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung nach Maßnahme der datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften zu verlangen.
11 Bild- und Aufnahmerechte
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu erstellen. Sollte ein Teilnehmer nicht einverstanden sein, so hat er die dem Veranstalter ausdrücklich mitzuteilen. Eigene Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer können nur erfolgen wenn alle Teilnehmer der Veranstaltung dies geschlossen erlauben.
12 Wirksamkeit
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt hiervon unberührt.
13 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das dem Sitz des Veranstalters zugeordnete Amtsgericht Michelstadt bzw. das Landgericht Darmstadt vereinbart.
Stand: Jan.2021